
Flug verspätet sich wegen Gegenwinds – Geld zurück
Verspätet sich die Ankunft eines Fluges wegen Gegenwinds massiv,
haben die Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az.: 522 C 7701/12).
Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Quelle und weiterlesen: airliners.de
Ebenso hat das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 29 C 1297/12 [46]).
Gruß Achim